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Wer übernimmt die Kosten? |
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Die Krankenkasse übernimmt unter folgenden Voraussetzungen die Kosten (SGB V) |
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Entweder wird durch die Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden
oder abgekürzt.
Hier werden Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentenstellung und hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum bezahlt. |
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Oder zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände |
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Für beides gilt: Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
Regenbogen rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. |
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Die Pflegeversicherung beteiligt sich unter folgenden Voraussetzungen an den Kosten (SGB XI) |
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Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse gestellt.
Der Medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Ihnen eine Pflegestufe zugeordnet. |
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Die Leistungen der Pflegekasse werden rückwirkend vom Tag der Antragstellung wirksam |
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| Auf was haben Sie Anspruch? |
| Geldsachleistungen (Pflegegeld) |
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| in der Pflegestufe I |
Pflegegeld € 225,00 |
| in der Pflegestufe II |
Pflegegeld € 430,00 |
| in der Pflegestufe III |
Pflegegeld € 685,00 |
Oder Sie nehmen einen Pflegedienst in Anspruch und erhalten: |
| in der Pflegestufe I |
Sachleistungen bis max. € 440,00 |
| in der Pflegestufe II |
Sachleistungen bis max. € 1.040,00 |
| in der Pflegestufe III |
Sachleistungen
bis max. € 1.510,00 |
| in der Pflegestufe III+ |
Sachleistungen
bis max. € 1.918,00 |
Kombinationsleistungen |
Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen und zusätzlich Regenbogen zu beauftragen. Die Sachleistung des Pflegedienstes wird prozentual gewertet und der nicht verbrauchte Anteil dem Pflegebedürftigen als Geldleistung gezahlt.
Kosten die das Buget der Pflegekasse überschreiten, sind vom Versicherten oder ggf. vom Sozialamt zu tragen.
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf betragen im Kalenderjahr € 460,00
Hinweis: Kosten für Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse und beteiligt sich finanziell an notwendigen baulichen Veränderungen des Wohnumfeldes.
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